9. Kindeswohl bzw. Kindesschutz

Kindeswohl bzw. Kindesschutz

Der Verein hat mit der Stadt Heidelberg eine Vereinbarung unterzeichnet, um sicherzustellen, dass die Angestellten des Vereins den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII wahrnehmen.

Bei Anhaltspunkten für die Gefährdung des Kindeswohls erfolgt eine Gefährdungseinschätzung, und bei dieser Abschätzung des Gefährdungsrisikos wird eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen. (Eine Liste mit Institutionen mit insoweit erfahrenen Fachkräften liegt in jeder Einrichtung aus.) Die Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten werden, wenn sinnvoll, in die Gefährdungseinschätzung miteinbezogen, in allen Fällen jedoch von den Fachkräfte auf die Inanspruchnahme von Hilfe hingewiesen, wenn sie diese für erforderlich halten und ggf. bei Kontaktaufnahmen mit Institutionen unterstützt.

Das Jugendamt wird informiert, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden oder angebotene Hilfen nicht in Anspruch genommen werden.

Der Träger ermöglicht je nach Bedarf, dass sich die Mitarbeiter regelmäßig zu diesem Thema fortbilden und ihr Handeln regelmäßig im Team sowie teamübergreifend reflektieren.

Um sicher zu stellen, dass keine Personen beschäftigt oder vermittelt werden, die rechtskräftig wegen einer in  § 72a SGB VIII genannten Straftat verurteilt worden sind, lässt sich der Verein zu diesem Zweck bei der Einstellung und in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren von allen Beschäftigten/ um eine Stelle bewerbende Personen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen.
Außerdem tragen weitere, vereinsinterne Maßnahmen zu einem möglichst umfassenden Schutz des Kindeswohls bei:

  • Bei Aufnahme eines neuen Kindes sind die Eltern dazu verpflichtet der Einrichtung eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (altersentsprechende Frühuntersuchung) vorzulegen. (Ärztliche Untersuchung nach §4 Kindergartengesetz)
  • Jede Einrichtung verfügt über individuelle Beobachtungsbögen sowie den Beobachtungsbogen MONDEY. Alle Instrumente dienen den pädagogischen Mitarbeitern als Grundlage für individuelle Entwicklungsdokumentationen der Kinder, zum Austausch im Team sowie als Grundlage für Entwicklungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten.
  • Den Eltern der Einrichtungen steht monatlich eine 90 minütige, kostenlose und anonyme Elternberatung zur Verfügung, was durch die Stadt Heidelberg im Zuge des Projektes „Familien stark machen“ in Kooperation mit dem Heidelberger Kinderschutzzentrum realisiert wird.
  • Zu dem Thema Kindeswohlgefährdung werden die Fachkräfte durch Informationen auf dem Laufenden gehalten.


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