12. Erkrankungen

Erkrankungen

Grundsätzlich müssen kranke Kinder zu Hause bleiben, da die Ansteckungsgefahr in Kindergruppen sehr groß ist. Diese Regelung gilt vor allem bei erhöhter Temperatur bzw. Fieber, Bindehautentzündungen, Durchfallerkrankungen und andere ansteckenden Krankheiten, entsprechend den Vorgaben des Gesundheitsamtes und des § 34 Infektionsschutzgesetz.

Wenn die Fachkräfte feststellen, dass sich ein Kind in der Gruppe gesundheitlich nicht wohl fühlt, werden die Eltern sofort verständigt. Da das Kind dann schnellst möglich abgeholt werden muss, sollten sich die Eltern für solche Fälle im Vorhinein organisiert haben. Treten nach 48 Stunden keine Symptome mehr auf, kann das Kind die Gruppe wieder besuchen. Sollte das Kind vor Ablauf der 48 Stunden wieder in die Krippe kommen sollen, dann nur mit ärztlichen Attest.

Bei Allergien oder bei ansteckenden Krankheiten ist es notwendig, die Kindergruppe vorher zu verständigen. Hierzu liegen entsprechende Erklärungsformulare bei den Fachkräften aus.

Die Fachkräfte dürfen keine Medikamente verabreichen. Ausnahmen können gegebenenfalls bei chronischen Krankheiten und nach Anweisung durch den behandelnden Arzt vorgenommen werden. Die Entscheidung hierüber liegt im Ermessen des Vorstandes und der Geschäftsführung.

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